Schlagwort: Tunesien

  • #248 Tunesien stärkt die Rechte der Frauen

    In Tunesien hat sich das Parlament für eine Stärkung der Frauen- und auch Kinderrechte ausgesprochen. Nun will der Präsident sogar das islamische Erbrecht reformieren, dass Frauen bislang diskriminiert hat.

    So stimmen im Juli alle (!) 146 anwesenden Abgeordneten in Tunis, dass in Zukunft körperliche Gewalt (und daher auch Vergewaltigung) in der Partnerschaft, Ausschreitungen innerhalb der Familie und sexueller Missbrauch von Kindern stärker verfolgt und geahndet wird. Laut einer Studie hat nahezu jede zweite Tunesierin mindestens einmal Gewalterfahrungen gemacht. Ebenso wie Jordanien sieht dieses Gesetz auch vor, dass es keine Straffreiheit mehr für Vergewaltiger gibt, die ihr Opfer heiraten. Das Gesetz tritt Anfang des kommenden Jahres in Kraft.

    Dieses Video von ze.tt zeigt Interviews mit jungen Tunesierinnen und Aktivistinnen – so steht es muslimischen Frauen durch das Gesetz nun vollkommen frei, ob sie einen muslimischen Mann heiraten oder jemanden mit einer anderen Religion. (Bislang durften in Tunesien muslimische Frauen nur muslimische Männer heiraten).

    Der tunesische Präsident Béji Caïd Essebsi will nun auch das islamische Erbrecht reformieren. (Im Video wird es so besprochen, als wäre es bereits umgesetzt). Bislang bekommt ein männlicher Erbberechtigter doppelt so viel wie Frauen. Während Proteste von ägyptischen Gelehrten kamen, unterstützt der Obermufti von Tunesien den Vorstoß des Präsidenten.

    Da das tunesische Parlament 2014 die internationale Konvention zur Beseitigung aller Formen der Diskriminierung gegenüber Frauen unterzeichnete, müsse man die Gleichheit von Mann und Frau auch in ihren Rechten und Pflichten weiter vorantreiben, urteilte das Büro des Muftis.(sueddeutsche.de)


    Weiterführende Links und Quellen:

    Bildquelle: CC0 Public Domain, Public_Domain_PhotographyPixabay

  • #177 Jordanien schafft „Heirate-dein-Opfer“-Klausel ab

    Im Jordanischen Strafgesetzbuch wird Vergewaltigung mit bis zu sieben Jahren Gefängnis oder Todesstrafe bestraft, wenn das Opfer 15 Jahre alt ist. Der Vergewaltiger kann aber dieser Strafverfolgung entkommen, wenn er das Opfer heiratet und es mindestens drei Jahre bleibt. Dieser Artikel 308 soll nun endlich abgeschafft werden. 2016 wurde das Gesetz bereits dahingehend geändert, dass Straffreiheit nur dann möglich ist, wenn das Opfer zwischen 15 und 18 Jahre alt gewesen ist.

    Jordanien folgt mit der Aufhebung der Klausel Ägypten, Marokko und Äthiopien nach. Laut der internationalen NGO Human Rights Watch gibt es aber eine solche Klausel noch in Tunesien, Libanon, Syrien, Libyen, Kuwait, Irak, Bahrain, Algerien und in den palästinensischen Gebieten. Im Libanon und Bahrain wird aber bereits an Gesetzesänderungen gearbeitet.

    Laut dem Justizministeriums haben 159 Vergewaltiger zwischen 2010 und 2013 diesen Ausweg gewählt. Im gleichen Zeitraum wurden 300 Vergewaltigungen verzeichnet (wobei die Dunkelziffer sehr deutlich darüber vermutet wird). Oftmals werden Opfer sogar von ihrer Familie dazu gezwungen, den Täter zu heiraten, um die „Familienehre“ zu schützen.

    Doch für vergewaltigte Frauen besteht noch eine weitere, traurige Gefahr, nämlich durch die Hand von männlichen Verwandten getötet zu werden – sogenannte „Ehrenmorde“ werden auch vor Gericht behandelt: 8 Fälle in 2015, 9 in 2016. Aber auch hier sieht das Gesetz vor, dass Täter eine geringere Strafe erhält, wenn er seine Frau oder eine andere weibliche Verwandte getötet hat, wenn er vermutete, dass sie außerehelichen Sex hatte. Wenn die Familie des Opfers bzw. des Täters eine Beschwerde fällt, kann die Mindeststrafe von einem Jahr (für Mord!) sogar noch halbiert werden.

    Laut dem Richter Jehad al-Duradi hat sich zwar in diesem Bereich das Gesetz nicht geändert, aber die Interpretation. In den vergangenen Jahren wurden derartige Straftaten immer stärker bestraft. Seit 2010 erhielt lein überführter Mörder weniger als 10 Jahre Gefängnis.

    Suad Abu-Dayyeh, eine Sprecherin der Gruppe Equality Now, hofft, dass das Ende der Klausel in Jordanien ein positives Beispiel für die ganze Region werden könnte.

    Die Abschaffung des Gesetzes soll Ende dieses Monats passieren.


    Weiterführende Links und Quellen:

    Bildquelle: CC BY (2.0)Giåm, „Jerash, Jordanie, Visite des ruines de la cité romaine.“,  Flickr

  • #144 Abgestorbenes Seegras als Dämmung

    Abgebrochenes Seegras landet meistens am Strand rum, sieht aus wie Heu und noch dazu stinkt es, wenn es nass ist. Nicht gerade die besten Merkmale, um bei BetreuerInnen der Strände für Freudentänze zu sorgen. Deshalb versucht man das Seegras so rasch wie möglich vom Strand wegzuschaffen und zu entsorgen.

    Doch das tote Pflanzenmaterial kann nicht nur so am Strand rumliegen – es kann auch richtig gut Dämmen: Wie das Magazin enorm erklärt, hat es nicht nur gute Isoliereigenschaften, sondern auch eine „bessere Ökobilanz, da es fast unverarbeitet verbaut wird. Zudem ist es resistent gegen Schimmel und Ungeziefer“.

    Durch Zufall stieß der Architekt Richard Meier im Spanienurlaub 2006 auf das Seegras, nahm etwas davon mit nach Deutschland und ließ es vom Frauenhofer-Institut überprüfen. „Das Ergebnis bestand darin, dass dieses Material durch seine silikathaltige Struktur gute Wärmespeicherfähigkeiten aufweist, relativ schwer entflammbar sowie gegen Feuchtigkeit und Schimmel resistent ist“ (hausjournal.net). Ein Jahr später, im Jahr 2007, erhielt er schließlich das Patent für sein Produkt „NeptuTherm„.

    Meier starb Ende des Jahres 2016 überraschend an einem Herzinfarkt – seine Frau Monika und Sohn Michael führen aber „in seinem Sinne“ das Unternehmen weiter. Sie beziehen das Seegras aus Tunesien und Albanien. Selbst trotz des Transportweges hinterlässt es einen deutlich geringeren ökologischen Fußabdruck als vergleichbare Dämmmaterialien.

    Ich finde, wenn die Natur uns das schenkt, dann sollten wir das auch annehmen. (Richard Meier, swr.de)

    Preislich spielt Seegras im „preislichen Mittelfeld des Dämmstoffmarktes“. Der Quadratmeterpreis liegt zwischen 24 und 35 Euro. „Mit gängigen Dämmmaterialien wie Stein- und Glaswolle oder Polystyrolen (EPS, XPS), aber auch mit Naturstoffen wie Flachs und Hanf lässt sich ein Gebäude zum Teil deutlich günstiger dämmen, der Vorteil von Seegras besteht demgegenüber in seiner zu 100 % ökologischen Qualität“ (hausjournal.net).

    Auch Jörn Hartje, eigentlich Ornithologe, ist auf Seegras gestoßen – an der Ostsee. Er hat sein eigenes Haus damit gedämmt und Freunde wollten es ihm gleichtun. So hat er die Firma „Seegrashandel“ gestartet.

    Die Idee, Seegras als Dämmmaterial zu verwenden ist nicht neu: „Im 18. Jahrhundert war Seegras der erste kommerziell gehandelte Dämmstoff, sagt Hartje. In der USA sei er sehr verbreitet gewesen, zum Beispiel wurde das Rockefeller-Center mit Seegras gedämmt“ (enorm-magazin.de).

    Der große Nachteil, sowohl für Hartje als auch für Meier ist, dass oft nicht vorhersehbar ist, wo, wann und wie viel Seegras angespült wird – das erfordert schnelle Reaktion, rasches Handeln und gute Koordination.


    Weiterführende Links und Quellen:

    Bildquelle: CC0 Public Domain, cocoparisienne, Pixabay