Schlagwort: Österreich

  • #64 Simbabwe verbietet körperliche Gewalt an Kindern

    Das ostafrikanische Land Simbabwe wird das nächste Land sein, welches körperliche Gewalt an Kindern in der Schule und Zuhause unter Strafe stellt. Der Oberste Gerichtshof des Landes entschied sich für den Verbot, nachdem Eltern sich aufgrund der Gewalt von LehrerInnen an SchülerInnen  mit Kinderrechtsorganisationen zusammentaten und damit bis zum Obersten Gerichtshof gelangten. Nun muss nur noch der Verfassungsgerichtshof dem Verbot zustimmen.

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    Durch Klick auf die Landkarte landest du auf einer interaktiven Weltkarte, die den Fortschritt des weltweiten Verbots zeigt

    Grundsätzlich ist ein Verbot von körperlicher Gewalt gegen Kinder bereits in der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen niedergeschrieben – diese Konvention wurde von der UN-Generalversammlung  im November 1989, also vor über 27 Jahren verabschiedet. Bislang haben 52 Staaten der Welt jede Form körperlicher Gewalt gegen Kinder verboten (Simbabwe wäre Staat Nr. 53). Zumindest 54 weitere Staaten haben sich verpflichtet, an einem vollen Verbot zu arbeiten.

    In Österreich ist körperliche Gewalt gegen Kinder seit 1989 verboten, in Deutschland seit 2000. In der Schweiz ist körperliche Bestrafung zuhause und in der alternativen Betreuung erlaubt. Österreich ist übrigens nach Schweden (1979), Finnland (1983) und Norwegen (1987) das vierte Land weltweit, welches ein solches umfassendes Verbot hatte. Seit 2011 gibt es zudem ein verfassungsgesetzlich geschütztes Recht jedes Kindes auf eine gewaltfreie Kindheit.

    Wer sich die interaktive Landkarte (siehe Abbildung rechts) ansieht, wird überrascht sein: Südamerika ist hier Nordamerika weit voraus – aber auch in Europa gibt es Staaten (Vereinigtes Königreich, Frankreich, Luxemburg, Schweiz, Italien, Tschechien, Kosovo und Weißrussland), welche in manchen Bereichen bislang noch keinen Verbot vorweisen können – sich die Regierungen aber auch nicht zu einem baldigen vollen Verbot verpflichtet haben.


    Weiterführende Links und Quellen:

    Bildquelle: CC0 Public Domain, Alexas_Fotos, Pixabay

  • #62 Dank Screening weniger Todesfälle durch Darmkrebs

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    Die Kampagne der Felix Burda Stiftung zum Darmkrebsmonat März 2017

    Nach aktuellen Zahlen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ging die Sterblichkeit bei Darmkrebs zwischen 1989 und 2011 in Europa deutlich zurück: bei Männer um 13 und bei Frauen um 27 Prozent.

    In Ländern mit sogenannten Screening-Programmen gibt es dabei die größten Rückgänge: Unter anderem in Deutschland, Österreich, der Schweiz, England, Belgien, Luxemburg, Tschechien und Irland gingen die Sterberaten bei Männern um mehr als 25, bei Frauen um mehr als 30 Prozent zurück. In Deutschland konnten seit 2002 (als die Koloskopie als gesetzliche Vorsorgeleistung eingeführt wurde) 200.000 Neuerkrankungen und 90.000 Todesfälle verhindert werden.

    Im westlichsten österreichischen Bundesland Vorarlberg gibt es seit zehn Jahren ein großes Darmkrebsvorsorgeprogramm. Seit der Jahrtausendwende erreichte man damit rund 29,3 Prozent der Zielgruppe der über 50-Jährigen – bei den Frauen waren es sogar 55 Prozent.

    Warum der Staat (natürlich abgesehen von den unzähligen Menschen, die dadurch gerettet werden können) weiter und intensiver in die Vorsorgeuntersuchungen investieren soll? Das erklärt der österreichische Präsident der Bundesärztekammer:

    Laut einer von der österreichischen Ärztekammer in Auftrag gegebenen Studie würde der volkswirtschaftliche Nutzen nach nur zehn Jahren Vorsorgeuntersuchung in Österreich zwischen drei und 4,5 Milliarden Euro betragen. Das seien rund zehn Prozent der gesamten durchschnittlichen Ausgaben für das Gesundheitswesen pro Jahr, verdeutlichte Bundesärztekammer-Präsident Artur Wechselberger. (derstandard.at)

    Seit 2002 organisiert die Felix Burda Stiftung, gemeinsam mit der Deutschen Krebshilfe und der „Stiftung Lebensblicke“ jährlich den Darmkrebsmonat März – um Aufmerksamkeit für die Erkrankung, aber vor allem für die erfolgreichen Möglichkeiten der Früherkennung  zu schaffen.


    Weiterführende Links und Quellen:

    Bildquelle: CC0 Public Domain, Elionas2Pixabay

  • #57 Neues Partnerschaftsgesetz in Slowenien tritt in Kraft

    Rechtliche Situation für gleichgeschlechtliche Paare in Europa – By Silje L. BakkeOwn work. This file was derived from: Same sex marriage map Europe.svg, CC BY-SA 3.0, Link

    Bereits seit 2006 ist es in Slowenien möglich, eine eingetragene Partnerschaft einzugehen – ähnlich wie z.B. in Österreich ab 2010, Deutschland ab 2001 und der Schweiz ab 2007. Die rechtliche Gleichstellung mit heterosexuellen Partnerschaften ließ aber auf sich warten. Im März 2015 verabschiedete dann das slowenische Parlament schließlich in Gesetz, das die gleichgeschlechtliche Ehe und zugleich die Adoption ermöglichte. Dieses Gesetz wurde jedoch durch ein Referendum im Dezember 2015 außer Kraft gesetzt.

    Eine Studie über den rechtlichen Status von homosexuellen Paaren stellte 2015 fest, dass diese Paare in rund 70 Gesetzen gegenüber heterosexuellen Paaren diskriminiert werden. (salzburg24.at)

    Die gleichgeschlechliche Ehe gibt es mit dem neuen Partnerschaftsgesetz auch diesmal nicht. Darauf (also, dass die gleichgeschlechtliche Partnerschaft nicht als Ehe bezeichnet wird) legten vor allem die konservativen Parteien viel wert. Dafür haben diese dem Gesetz im April 2016 zugestimmt, ein Referendum soll es diesmal nicht geben.

    Das Partnerschaftsgesetz führt aber dazu, dass die gleichgeschlechtlichen Partner zu einem großen Teil mit den heterosexuellen Partnern gleichgestellt werden. Nun dürfen z.B. Lebenspartnerschaften in einer feierlichen Zeremonie vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Bislang gab es solche offiziellen Feierlichkeiten noch nicht. Das neue Gesetz sieht Gleichstellung bei den Rechten und Pflichten: Darunter fallen z.B. die Unterhaltspflicht, Anspruch auf gemeinsames Vermögen, Krankenversicherung nach dem Partner oder Witwenpension. Die Fremdkind-Adoption und die In-Vitro-Fertilisation für lesbische Paare kommt aber auch mit diesem Gesetz nicht. Am Samstag, den 25. Februar 2017, wurde das erste lesbische Paar in Maribor in einer Zeremonie vermählt.

    In Europa gibt es zwölf Länder, in denen es bislang die (staatliche) gleichgeschlechtliche Ehe gibt: das sind Portugal, Spanien, Frankreich, Großbritannien, Irland, Norwegen, Schweden, Island, Belgien, Dänemark, Luxemburg und die Niederlande.


    Weiterführende Links und Quellen:

    Bildquelle: CC 2.0 BY, r-a-d-e-k, Gay traffic lights in ViennaFlickr

  • #49 Startschuss für österreichische Crowdfunding-Plattform fürs Gemeinwohl

    Die Genossenschaft „Bank für Gemeinwohl“ hat es sich zum großen Ziel gemacht, eine Bank zu gründen, welche ethisch, sozial und ökologisch ausgerichtete Unternehmen und Projekte fördert und finanziert. Im Oktober 2016 ist ein weiterer Schritt bis zur finalen Gründung dieser Bank angekündigt worden: Man wolle eine Crowdfunding-Plattform für „gemeinwohlorientierte“ Projekte starten. Dies ist im Jänner 2017 schließlich passiert, innerhalb eines Monats wurden auf der „BfG Crowdfunding Plattform“ nun bereits 20 Projekte eingereicht.

    Was ist Crowdfunding?

    Der Begriff Crowdfunding stammt aus dem englischen Sprachraum und setzt sich aus den Wörtern „crowd“, was so viel heißt wie „Gruppe“ und „funding“ zusammen, was im Deutschen „Finanzierung“ bedeutet. Diese Übersetzung verrät auch schon so einiges über die Idee, die hinter Crowdfunding steht, nämlich geht es hier um die Finanzierung durch eine Personengruppe. Als deutsches Synonym wird in diesem Zusammenhang auch die Bezeichnung „Schwarmfinanzierung“ verwendet. (gruenderszene.de)

    Auf ihrer Website erklärt das Team, aus welchen Bereichen die Projekt- und Geschäftsideen stammen müssen, damit sie Teil der Crowdfunding-Plattform werden können:

    • Ökologische Landwirtschaft und Ernährung
    • Erneuerbare Energien, Ressourceneffizienz und Mobilität
    • Sozialprojekte und soziales Engagement
    • Bildungs- und Kulturprojekte
    • Wohnprojekte und nachhaltiges Bauen
    • Sozial und ökologisch ausgerichtete Unternehmen

    Die Projekte sollen mit den Crowdfunding-Varianten „Geld für Gegenleistung“ (Reward based Crowdfunding) und „Geld für Zinsen“ (Lending based Crowdfunding) finanziert werden. Auch „Geld für eine gute Tat“ (Donation based Crowdfunding) soll im weiteren Verlauf möglich sein – nur die Form „Geld für Beteiligung“ (Equity based Crowdfunding“ wird es bei dieser Plattform nicht geben.

    Aktuell sucht das Team nach Projekten, Produkten und Startups, welche einen konkreten Finanzierungsbedarf haben. Diese werden dann, in einem mehrstufigen Prozess auf ihre „Gemeinwohl-Orientierung“ und Machbarkeit geprüft, bevor die Projekte ab April von der Crowd unterstützt werden können.

    Die eigentliche Bank soll übrigens frühestens 2020 starten, 2018 möchte man als nächsten Schritt nach der Crowdfunding-Plattform ein Online-Zahlungsinstitut errichten.


    Weiterführende Links und Quellen:

    Bildquelle: CC BY SA, Rocío Lara, „Crowdfunding“, Flickr

  • #34 Österreich zählte 2016 die meisten Neuzulassungen bei Elektroautos in der EU

    War Österreich 2015 noch auf Platz 5 der Neuzulassungen von Elektroautos in den EU-28, so schaffte man im vergangenen Jahr den Sprung an die Spitze. Insgesamt wurden 2016 im ganzen EU-Raum 63.330 E-Autos zugelassen – 3.826 davon in Österreich. Das entspricht für Österreich ein Plus von 128,2 Prozent gegenüber 2015. Großbritannien zählte 10.624 Zulassungen, Deutschland 11.284 und Frankreich 21.776.

    Gemessen an den Gesamtzulassungen liegt Österreich aber an der Spitze: 1,2 Prozent aller neu zugelassenen Autos im Vorjahr waren Elektroautos. Der EU-Schnitt liegt bei 0,4 %, Deutschland kommt auf 0,3 %. Allein in Vorarlberg (Einwohnerzahl am 1.1.2015: 378.490) wurden 355 E-Pkws zugelassen – drei Mal so viel wie in ganz Polen.

    In zwölf EU-Staaten gab es jedoch einen Rückgang bei den Neuzulassungen – so zum Beispiel auch in Deutschland.


    Weiterführende Links und Quellen:

    Bildquelle: CC0 Public Domain, OpenClipart-Vectors, Pixabay