Schlagwort: Krankenversicherung

  • #257 Apotheker bietet leistbare HIV-Prophylaxe in Deutschland an

    PrEP ist eine Präexpositionsprophylaxe. Diese medikamentöse Therapie verhindert, dass sich Männer mit dem HI-Virus infizieren. Es existiert, es ist zugelassen und es ist vor allem auch eines: Verdammt teuer.

    „Truvada“, das PrEP-Medikament, wurde im Oktober 2016 in Deutschland zugelassen – für eine Dreimonatspackung muss man jedoch 2.454,85 Euro (über 800 Euro im Monat) bezahlen. Die Krankenkasse übernimmt dabei nichts. Das Patent des Herstellers lief nun im Juli diesen Jahres aus – und schon landeten Generika auf dem Markt. Kosten diese in asiatischen und afrikanischen Ländern nur wenige Euros oder gar nur Cent-Beträge, so kosten selbst die Generika in Deutschland mehr als 500 Euro pro Monat. Nutzer kauften deshalb im Internet oder Darknet, aus dem Ausland und ohne Beratung billige Varianten des Medikaments ein.

    Der Kölner Apotheker Erik Tenberken ändert das nun: Er verkauft ein Generikum um 50,05 Euro pro Monat. Er darf das Medikament vertreiben, bekommt es als Vertriebspartner von Hexal zum Vorzugspreis. Dann lässt er die Pillen über einen Dienstleister verpacken, einzeln und ohne Karton. Der erhaltene Rabatt wird an die Kunden weitergegeben. Verdienen wird er damit nichts.

    „Manchmal muss man auch Dinge mit Herz, Sachverstand und Ethik tun.“ (Erik Tenberken, deutsche-apotheker-zeitung.de)

    Ende des Monats soll der Verkauf beginnen, vorerst in acht HIV-kompetente Apotheken (in Berlin, Hamburg, München, Köln, Düsseldorf, Frankfurt und Hannover). Kunden brauchen auch eine Verschreibung durch einen Arzt, der schwerpunktmäßig HIV-Infizierte betreut.

    Über ein ähnliches Projekt, das im Vereinigten Königreich zu einem starken Rückgang von Neuinfektionen geführt hat, habe ich bereits im Februar geschrieben. In Österreich ist der Preis für ein Generikum übrigens deutlich billiger als in Deutschland – aber immer noch bei 318 Euro.


    Weiterführende Links und Quellen:

    Bildquelle: CC0 Public DomainstevepbPixabay

     

  • #99 Frankreichs „Recht auf Abschalten“

    Mit 1. Jänner 2017 trat Frankreichs „loi n° 2016-1088 du 8 août 2016 relative au travail, à la modernisation du dialogue social et à la sécurisation des parcours professionnels in Kraft. Bekannt wurde das Gesetz verkürzt als das „Right to Disconnect“, also das „Recht auf Abschalten“.

    Dabei geht es darum, dass MitarbeiterInnen nicht mehr verpflichtet werden können (bzw. sich nicht mehr verpflichtet fühlen müssen), auch in ihrer Freizeit ständig und augenblicklich auf berufliche E-Mails oder Anrufe zu reagieren. Und das Wichtige dabei ist: MitarbeiterInnen dürfen nicht gekündigt werden, wenn sie außerhalb der Arbeitszeiten nicht erreichbar sind.

    Das Gesetz sieht vor, dass Unternehmen mit mehr als 50 MitarbeiterInnen müssen Management und Betriebsrat ausverhandeln, wie Angestellte vor der Gefahr der ständigen Erreichbarkeit geschützt werden können. Können sie sich mit dem Betriebsrat nicht einigen, sollen Unternehmen trotzdem selber entsprechende Verhaltensregeln aufstellen.

    Das Gesetz ist in dieser Form weltweit einzigartig. Initiiert wurde es im Übrigen nicht von der Gewerkschaft – sondern von der Industrie. Einerseits aufgrund ehrlicher Sorge vor dem Burn-out wichtiger MitarbeiterInnen, andererseits jedoch auch, um ArbeitnehmerInnen mehr Handhabe zu ermöglichen.

    Zahlreiche große Unternehmen versuchten bereits vorab, die Arbeit und Erreichbarkeit in der Freizeit herunterzufahren: So steht in der Betriebsvereinbarung der Versicherungsgesellschaft Axa, das E-Mails am Wochenende keine rasche Antwort erfordern. Reifenhersteller Michelin erfasst die Zugriffe der Angestellten auf den Mailserver außerhalb der Dienstzeiten – sind diese Zugriffe zu lange, wird es ein klärendes Gespräch mit dem/der Vorgesetzten geben. Das deutsche Unternehmen Volkswagen hat bereits Ende 2011 begonnen, 3.500 höheren Angestellten nach Feierabend die Verbindung zum Mailserver zu kappen.

    Gerade hinsichtlich der Verschlechterung der Work-Life-Balance in den vergangenen Jahren ist dieses Gesetz ein spannender Versuch, dem entgegenzusteuern. 2014 erklärte die „Initiative Gesundheit und Arbeit“ (iga) der Kranken- und Unfallversicherungen in Deutschland Folgendes:

    Zwei Drittel der Erwerbstätigen leisteten demnach regelmäßig Überstunden, jeder Fünfte fühlt sich von seinem Arbeitgeber unter Druck gesetzt, immer mehr leisten zu müssen. 22 Prozent gaben an, dass sie auch in ihrer Freizeit ständig für den Arbeitgeber ansprechbar sein müssten. Und rund jeder Vierte besagte, dass er häufig Aktivitäten mit Freunden und Familie in der Freizeit ausfallen ließe, weil er sonst keine andere Möglichkeit hätte sich auszuruhen. (zeit.de)


    Weiterführende Links und Quellen:

    Bildquelle: CC0 Public Domain, Pexels, Pixabay

  • #57 Neues Partnerschaftsgesetz in Slowenien tritt in Kraft

    Rechtliche Situation für gleichgeschlechtliche Paare in Europa – By Silje L. BakkeOwn work. This file was derived from: Same sex marriage map Europe.svg, CC BY-SA 3.0, Link

    Bereits seit 2006 ist es in Slowenien möglich, eine eingetragene Partnerschaft einzugehen – ähnlich wie z.B. in Österreich ab 2010, Deutschland ab 2001 und der Schweiz ab 2007. Die rechtliche Gleichstellung mit heterosexuellen Partnerschaften ließ aber auf sich warten. Im März 2015 verabschiedete dann das slowenische Parlament schließlich in Gesetz, das die gleichgeschlechtliche Ehe und zugleich die Adoption ermöglichte. Dieses Gesetz wurde jedoch durch ein Referendum im Dezember 2015 außer Kraft gesetzt.

    Eine Studie über den rechtlichen Status von homosexuellen Paaren stellte 2015 fest, dass diese Paare in rund 70 Gesetzen gegenüber heterosexuellen Paaren diskriminiert werden. (salzburg24.at)

    Die gleichgeschlechliche Ehe gibt es mit dem neuen Partnerschaftsgesetz auch diesmal nicht. Darauf (also, dass die gleichgeschlechtliche Partnerschaft nicht als Ehe bezeichnet wird) legten vor allem die konservativen Parteien viel wert. Dafür haben diese dem Gesetz im April 2016 zugestimmt, ein Referendum soll es diesmal nicht geben.

    Das Partnerschaftsgesetz führt aber dazu, dass die gleichgeschlechtlichen Partner zu einem großen Teil mit den heterosexuellen Partnern gleichgestellt werden. Nun dürfen z.B. Lebenspartnerschaften in einer feierlichen Zeremonie vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Bislang gab es solche offiziellen Feierlichkeiten noch nicht. Das neue Gesetz sieht Gleichstellung bei den Rechten und Pflichten: Darunter fallen z.B. die Unterhaltspflicht, Anspruch auf gemeinsames Vermögen, Krankenversicherung nach dem Partner oder Witwenpension. Die Fremdkind-Adoption und die In-Vitro-Fertilisation für lesbische Paare kommt aber auch mit diesem Gesetz nicht. Am Samstag, den 25. Februar 2017, wurde das erste lesbische Paar in Maribor in einer Zeremonie vermählt.

    In Europa gibt es zwölf Länder, in denen es bislang die (staatliche) gleichgeschlechtliche Ehe gibt: das sind Portugal, Spanien, Frankreich, Großbritannien, Irland, Norwegen, Schweden, Island, Belgien, Dänemark, Luxemburg und die Niederlande.


    Weiterführende Links und Quellen:

    Bildquelle: CC 2.0 BY, r-a-d-e-k, Gay traffic lights in ViennaFlickr