Schlagwort: Frauenrechte

  • #177 Jordanien schafft „Heirate-dein-Opfer“-Klausel ab

    Im Jordanischen Strafgesetzbuch wird Vergewaltigung mit bis zu sieben Jahren Gefängnis oder Todesstrafe bestraft, wenn das Opfer 15 Jahre alt ist. Der Vergewaltiger kann aber dieser Strafverfolgung entkommen, wenn er das Opfer heiratet und es mindestens drei Jahre bleibt. Dieser Artikel 308 soll nun endlich abgeschafft werden. 2016 wurde das Gesetz bereits dahingehend geändert, dass Straffreiheit nur dann möglich ist, wenn das Opfer zwischen 15 und 18 Jahre alt gewesen ist.

    Jordanien folgt mit der Aufhebung der Klausel Ägypten, Marokko und Äthiopien nach. Laut der internationalen NGO Human Rights Watch gibt es aber eine solche Klausel noch in Tunesien, Libanon, Syrien, Libyen, Kuwait, Irak, Bahrain, Algerien und in den palästinensischen Gebieten. Im Libanon und Bahrain wird aber bereits an Gesetzesänderungen gearbeitet.

    Laut dem Justizministeriums haben 159 Vergewaltiger zwischen 2010 und 2013 diesen Ausweg gewählt. Im gleichen Zeitraum wurden 300 Vergewaltigungen verzeichnet (wobei die Dunkelziffer sehr deutlich darüber vermutet wird). Oftmals werden Opfer sogar von ihrer Familie dazu gezwungen, den Täter zu heiraten, um die „Familienehre“ zu schützen.

    Doch für vergewaltigte Frauen besteht noch eine weitere, traurige Gefahr, nämlich durch die Hand von männlichen Verwandten getötet zu werden – sogenannte „Ehrenmorde“ werden auch vor Gericht behandelt: 8 Fälle in 2015, 9 in 2016. Aber auch hier sieht das Gesetz vor, dass Täter eine geringere Strafe erhält, wenn er seine Frau oder eine andere weibliche Verwandte getötet hat, wenn er vermutete, dass sie außerehelichen Sex hatte. Wenn die Familie des Opfers bzw. des Täters eine Beschwerde fällt, kann die Mindeststrafe von einem Jahr (für Mord!) sogar noch halbiert werden.

    Laut dem Richter Jehad al-Duradi hat sich zwar in diesem Bereich das Gesetz nicht geändert, aber die Interpretation. In den vergangenen Jahren wurden derartige Straftaten immer stärker bestraft. Seit 2010 erhielt lein überführter Mörder weniger als 10 Jahre Gefängnis.

    Suad Abu-Dayyeh, eine Sprecherin der Gruppe Equality Now, hofft, dass das Ende der Klausel in Jordanien ein positives Beispiel für die ganze Region werden könnte.

    Die Abschaffung des Gesetzes soll Ende dieses Monats passieren.


    Weiterführende Links und Quellen:

    Bildquelle: CC BY (2.0)Giåm, „Jerash, Jordanie, Visite des ruines de la cité romaine.“,  Flickr

  • #171 Mehr Rechte für Frauen in Saudi-Arabien

    Das Königreich Saudi-Arabien ist für vieles bekannt, aber definitiv nicht für das Hochhalten von Frauenrechten. Der absolutistisch regierende König (und zugleich Premierminister) Salman ibn Abd al-Aziz lässt aber doch, nach und nach, etwas mehr Rechte für Frauen zu.

    Schlusslicht bei Geschlechtergerechtigkeit

    Man kann es sich kaum vorstellen: In Saudi-Arabien unterliegen Frauen in der Regel einer „gesetzlichen männlichen Vormundschaft“. Sie sind nicht geschäftsfähig und können keine Rechtsgeschäfte ohne Zustimmung ihres männlichen Vormundes tätigen. Zwar muss jede Frau einen Personal- bzw. Reiseausweis besitzen, eine Verlängerung war bislang aber nur mit schriftlicher Zustimmung des Vormunds möglich. Das Lenken von Fahrzeugen ist bis heute für Frauen verboten.

    Im 2016 veröffentlichten Global Gender Gap Report des Weltwirtschaftsforums über Geschlechtergerechtigkeit landete Saudi-Arabien auf Platz 141 und insgesamt 144 Ländern. Einzig in Syrien, Pakistan und Yemen liegen dahinter. Schweiz liegt hier übrigens auf Platz 11, Deutschland auf Platz 12, Österreich auf Platz 52.

    Kleine Schritte

    Am 4. Mai hat der König von Saudi-Arabien ein Dekret unterzeichnet. Dieses beinhaltet einige Veränderungen. So wird den Regierungs- und Verwaltungsbehörden aufgetragen, eine Liste mit allen Services und Angeboten zusammenzustellen, welche eine Frau ohne Zustimmung des „männlichen Vormunds“ machen. Bislang war zum Beispiel ein Studium, der Zugang zu ärztlicher Betreuung ohne Zustimmung nicht möglich. Ebenso soll es nun möglich sein, dass sich Frauen in Gerichten selber repräsentieren können. Zusätzlich sieht das Dekrets sieht vor, dass Organisationen ihren weiblichen Mitarbeitern eine Transportmöglichkeit zur Verfügung stellen.

    „Now at least it opens the door for discussion on the guardian system,“ Ms Akeel told the Thomson Reuters Foundation. „Women are independent and can take care of themselves.“ (independent.co.uk)

    Vorangegangene Schritte waren z.B. das passive Wahlrecht im Jahr 2011 (Frauen konnten in ein politisches Amt gewählt werden). Seit Dezember 2015 besitzen sie auch ein aktives Wahlrecht auf kommunaler Ebene (das heißt, sie dürfen selber wählen). Außerdem haben sie einen etwas besseren Zugang zum Arbeitsmarkt. 2012 durften saudische Frauen auch erstmals bei den Olympischen Spielen antreten.

    Ablaufdatum für Vormundssystem

    Es geht schleppend voran, aber das Vormundssystem sollte ein Ablaufdatum haben. Der Großmufti Abdulaziz al-Sheikh, einer der höchsten religiösen Autoritäten des Landes, bezeichnete dieses System als „a crime against the religion of Islam“ und nannte es „an existential threat to Saudi society“. Bereits 2009 und 2013 stimmte Saudi Arabien zu, das „männliche Vormundssystem“ abzuschaffen und jegliche Diskriminierung gegenüber Frauen zu beseitigen. Bis heute hat sich zumindest schon einiges verbessert, es ist aber noch sehr viel zu tun.

    2016 gab es bereits Aktionen von Frauen, die in Saudi Arabien für mehr Rechte kämpften. U.a. einen offenen Brief an den König, eine Twitterkampagne mit den Hashtags #StopEnslavingSaudiWomen und #IAmMyOwnGuardian sowie einer Petition, bei der mehr als 14.000 Menschen unterschrieben haben.


    Weiterführende Links und Quellen:

    Bildquelle: CC0 Public Domain, 3dman_eu, Pixabay