Schlagwort: Diskriminierung

  • #178 Deutschland rehabilitiert Opfer von § 175 StGB

    Von 1. Jänner 1872 bis zum 11. Juni 1994 gab es im deutschen Strafgesetzbuch den Paragrafen 175. Dieser stellte sexuelle Handlungen zwischen Personen männlichen Geschlechts unter Strafe. Seit 23 Jahren ist das Gesetz nun aufgehoben, seit 19 Jahren ist aus dem StGB weggefallen – aber erst 2017 hat der Deutsche Bundestag die damals ausgesprochenen Urteile aufgehoben und Entschädigungen angekündigt.

    Man schätzt, dass 64.000 Menschen aufgrund von § 175 verurteilt wurden. Wie viele davon heute noch leben, ist nicht bekannt. Das Bundesjustizministerium erwartet, dass maximal 5.000 Anträge auf Entschädigung eingereicht werden. Die Opfer sollen mit 3.000 Euro pro Urteil und 1.500 Euro pro angefangenem Jahr eines Freiheitsentzugs entschädigt werden.

    Im Bundestag wurde der Gesetzesentwurf einstimmig verabschiedet. Nun muss noch der Bundesrat zustimmen – diese Zustimmung gilt aber als sicher. Eine Einschränkung gab es aber doch: Die CDU/CSU-Fraktion bestand darauf, dass nur jene Urteile aufgehoben werden, die auf sexuellen Handlungen mit über 16-Jährigen basieren. Zuvor hatte der Gesetzesentwurf vorgesehen, dass die Altersgrenze bei 14 Jahren, dem geltenden allgemeinen Schutzalter, liegt.

    Österreich: Deutschland als Vorbild für Rehabilitierung

    In Österreich wurde übrigens bereits 1971 der vergleichbare Paragraf 129 I b StG (Strafgesetz) abgeschafft. Das damalige Gesetz war 1852 unter Kaiser Franz Joseph verschärft worden und blieb 119 Jahre lang unverändert. Bis 2002 galt das laut Paragraf 209 das Schutzalter für männliche Homosexuelle bei 18 Jahren und wurde dann auf 14 Jahre herabgesetzt. Eine volle Rehabilitierung für alle diskriminierenden Gesetze wie in Deutschland gibt es in Österreich bis heute nicht – jene Opfer von § 209 mussten jedoch entschädigt werden. Aber nun will man sich Deutschland als Vorbild nehmen.


    Weiterführende Links und Quellen:

    Bildquelle: CC BY (2.0)Alan Light, „Iowa City, IA“,  Flickr

  • #54 Erste arabisch-deutsche Flüchtlingszeitung

    Vor einem Jahr startete der junge, syrisch-palästinensische Schriftsteller Ramy al-Asheq (27) die Zeitung „Abwab“. Er war im Jahr 2014 nach Deutschland gekommen (mittels eines Autorenstipendiums der Heinrich-Böll-Stiftung) und startete im Dezember 2015 mit der ersten Ausgabe. „Abwab“ heißt übrigens übersetzt „Türen“.

    „Abwab“ wird in Köln produziert, in der bayrischen Stadt Hof gedruckt und mit einer Auflage von 45.000 Exemplaren bundesweit kostenlos verteilt. Die Zeitung erscheint monatlich. Der Großteil der Texte sind in arabischer Sprache verfasst, manche jedoch auch ins Deutsche übersetzt. Finanziert wird die Zeitung durch Werbung und den Investor nhd Consulting – die mit dem Verkauf der Anzeigen ganz bewusst den Markt der Geflüchteten bedienen kann. Herausgeber ist die „New European Media Ltd.“ aus London.

    Innerhalb eines Jahres konnte man die Auflage fast verdoppeln, aktuell schreiben 50 AutorInnen für die Zeitung, auf Facebook hat man gerade die 100.000 Likes-Hürde geschafft – doch al-Asheq erklärt, warum sich die Zeitung nun weiterentwickeln muss:

    Die Idee des Herausgebers New European Media Ltd. war eine Art Informationszentrale – sprich: offene Türen – für Neuankömmlinge zu schaffen. Die Fragen beantwortet wie: Was sagt die Verfassung? Was macht die grüne Bewegung? Wer haut im Karneval auf den Putz? Doch wir haben uns weiterentwickelt, mehr Perspektiven und Erfahrungen gesammelt. Jetzt wird es Zeit, dass wir uns zu einer Plattform entwickeln, die Probleme wie Diskriminierung, Rassismus sowie positive und negative Stereotypen bespricht und eigene Ideen und Lösungsansätze aufzeigt. (perspective-daily.de)

    Das Interview auf perspective-daily.de ist durch und durch lesenswert – mit diesem Link kann man es kostenlos lesen, hier kann (für nur 60 Euro im Jahr) Mitglied werden.


    Weiterführende Links und Quellen:

    Bildquelle: CC0 Public Domain, kaboompicsPixabay