Schlagwort: Bangladesch

  • #234 Indien: Islamische Praktik der sofortigen Scheidung verfassungswidrig

    Im islamischen Recht gibt es bis heute eine Form der Verstoßung: Der Mann (und nur der Mann allein) hat die Möglichkeit, mittels einer auszusprechenden Scheidungserklärung gegenüber seiner Frau mit sofortiger Wirkung sozusagen seine Frau zu verstoßen. Genau das hat das Oberste Gericht in Indien am 22. August 2017 als verfassungswidrig eingestuft – ein großer Sieg für die Reche der islamischen Frauen. Rund 14 Prozent der 1,3 Milliarden Einwohner Indiens bekennen sich laut dem Zensus von 2011 zum Islam.

    Man kann es sich eigentlich gar nicht vorstellen: Laut islamischen Recht (und nach allen vier sunnitischen und der schiitischen Rechtsschule) reicht es aus, wenn der Mann (und dieses „Recht“ steht ausschließlich dem Mann zu) drei Mal das arabische Wort für Verstoßung, nämlich „ṭalāqausspricht. (Teilweise passierte dies sogar via Skype oder WhatsApp.) Sobald dieses Wort drei Mal ausgesprochen wurden, gilt die Verstoßung als unwiderruflich. Die ersten beiden Male ist sie noch widerruflich und wird dabei von Männern auch als Drohung oder Erziehungsmaßnahme eingesetzt.

    Mehr als 20 muslimische Länder (wie z.B. Pakistan oder Bangladesch) haben diese Praktik abgeschafft. In Jordanien, Libanon, Libyen, Marokko und Syrien muss ein Gericht die Verstoßung bestätigen, und wie Wikipedia schreibt muss „die Ehefrau (…) über die Verstoßung informiert werden“. KritikerInnen heben hervor, dass „triple talaq is not a basic and integral part of Islam“. Einige islamische Gelehrte erklären zudem, dass ṭalāq im Koran gar nicht erwähnt wird.

    Das Oberste Gericht Indiens hat nun mit einer 3:2 Mehrheit diese islamische Praktik als unvereinbar mit der indischen Verfassung erklärt. Die Praktik wurde erstmal für sechs Monate ausgesetzt – nun muss das Parlament einen Weg finden, neue Gesetze zu entwickeln.


    Weiterführende Links und Quellen:

    Bildquelle: By Legaleagle86 at en.wikipedia, CC BY-SA 3.0, Link

  • #113 Weltweite Zahl der Hinrichtungen 2016 gesunken

    Die derzeitige weltweite Situation zeigt:

    • 104 Staaten haben die Todesstrafe vollständig abgeschafft
    • 7 Staaten sehen die Todesstrafe nur noch für außergewöhnliche Straftaten wie etwa Kriegsverbrechen oder Vergehen nach dem Militärrecht vor
    • 30 Staaten haben die Todesstrafe in der Praxis aber nicht im Gesetz abgeschafft
    • 57 Staaten halten weiterhin an der Todesstrafe fest

    Somit wenden momentan insgesamt 141 Staaten die Todesstrafe nicht an, was mittlerweile mehr als zwei Drittel aller Staaten ist. Dennoch lebt nur ein Drittel der Weltbevölkerung in Staaten, die nicht hinrichten. (todesstrafe.amnesty.at)

    Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International schätzt, dass 2016 mindestens 1.032 Menschen weltweit hingerichtet worden sind – 2015 waren es noch 1.634. Das ist ein Rückgang von 37 Prozent gegenüber dem vorhergegangenen Jahr.

    Auf dem traurigen Platz 1 liegt dabei China, welche offizielle Zahlen verschleiert und vermutlich mehr Menschen hinrichtet als alle nachfolgenden Staaten zusammen. Deshalb kann Amnesty ihre Zahl nur schätzen und spricht von „in den Tausenden“. In die Gesamtzahl von 1.032 Menschen sind sie deshalb logischerweise nicht eingerechnet.

    Unter den zehn Ländern mit den häufigsten Hinrichtungen befindet sich nur ein westliches Land mit Todesstrafe: Die USA. Mit 20 Hinrichtungen im Jahr 2016 fanden so „wenige“ statt wie im Jahr 1991 – die Vereinigten Staaten von Amerika tauchen in dieser Negativliste also nicht mehr unter den Top 5 auf – wobei die geplanten Hinrichtungen 2017 in Arkansas laut Amnesty aufzeigen, wie rasch sich ein Bild ändern kann.

    Große Veränderungen gab es im Iran (2015: 977, 2016: 567), Saudi Arabien (2015: 326, 2016: 154) und Pakistan (2015: 158, 2016: 88). Insgesamt hat Amnesty Hinrichtungen in 23 Staaten gezählt – das sind um zwei weniger als noch 2015. 2016 haben Benin und Nauru die Todesstrafe grundsätzlich abgeschafft, Guinea hat sie für Straftaten wie Mord und Vergewaltigung abgeschafft, für außerordentliche Umstände wie Hochverrat oder Kriegsverbrechen und ähnliches beibehalten.

    Nach dem traurigen Rekordjahr 2015 steht man 2016 jetzt wieder knapp unter dem Niveau von 2014.

    Hinrichtungen 2016 (im Vergleich zu 2014-15)

    https://infogr.am/hinrichtungen_2014_2016


    Weiterführende Links und Quellen:

    Bildquelle: Screenshot der interaktiven Weltkarte