Schlagwort: Ägypten

  • #248 Tunesien stärkt die Rechte der Frauen

    In Tunesien hat sich das Parlament für eine Stärkung der Frauen- und auch Kinderrechte ausgesprochen. Nun will der Präsident sogar das islamische Erbrecht reformieren, dass Frauen bislang diskriminiert hat.

    So stimmen im Juli alle (!) 146 anwesenden Abgeordneten in Tunis, dass in Zukunft körperliche Gewalt (und daher auch Vergewaltigung) in der Partnerschaft, Ausschreitungen innerhalb der Familie und sexueller Missbrauch von Kindern stärker verfolgt und geahndet wird. Laut einer Studie hat nahezu jede zweite Tunesierin mindestens einmal Gewalterfahrungen gemacht. Ebenso wie Jordanien sieht dieses Gesetz auch vor, dass es keine Straffreiheit mehr für Vergewaltiger gibt, die ihr Opfer heiraten. Das Gesetz tritt Anfang des kommenden Jahres in Kraft.

    Dieses Video von ze.tt zeigt Interviews mit jungen Tunesierinnen und Aktivistinnen – so steht es muslimischen Frauen durch das Gesetz nun vollkommen frei, ob sie einen muslimischen Mann heiraten oder jemanden mit einer anderen Religion. (Bislang durften in Tunesien muslimische Frauen nur muslimische Männer heiraten).

    Der tunesische Präsident Béji Caïd Essebsi will nun auch das islamische Erbrecht reformieren. (Im Video wird es so besprochen, als wäre es bereits umgesetzt). Bislang bekommt ein männlicher Erbberechtigter doppelt so viel wie Frauen. Während Proteste von ägyptischen Gelehrten kamen, unterstützt der Obermufti von Tunesien den Vorstoß des Präsidenten.

    Da das tunesische Parlament 2014 die internationale Konvention zur Beseitigung aller Formen der Diskriminierung gegenüber Frauen unterzeichnete, müsse man die Gleichheit von Mann und Frau auch in ihren Rechten und Pflichten weiter vorantreiben, urteilte das Büro des Muftis.(sueddeutsche.de)


    Weiterführende Links und Quellen:

    Bildquelle: CC0 Public Domain, Public_Domain_PhotographyPixabay

  • #177 Jordanien schafft „Heirate-dein-Opfer“-Klausel ab

    Im Jordanischen Strafgesetzbuch wird Vergewaltigung mit bis zu sieben Jahren Gefängnis oder Todesstrafe bestraft, wenn das Opfer 15 Jahre alt ist. Der Vergewaltiger kann aber dieser Strafverfolgung entkommen, wenn er das Opfer heiratet und es mindestens drei Jahre bleibt. Dieser Artikel 308 soll nun endlich abgeschafft werden. 2016 wurde das Gesetz bereits dahingehend geändert, dass Straffreiheit nur dann möglich ist, wenn das Opfer zwischen 15 und 18 Jahre alt gewesen ist.

    Jordanien folgt mit der Aufhebung der Klausel Ägypten, Marokko und Äthiopien nach. Laut der internationalen NGO Human Rights Watch gibt es aber eine solche Klausel noch in Tunesien, Libanon, Syrien, Libyen, Kuwait, Irak, Bahrain, Algerien und in den palästinensischen Gebieten. Im Libanon und Bahrain wird aber bereits an Gesetzesänderungen gearbeitet.

    Laut dem Justizministeriums haben 159 Vergewaltiger zwischen 2010 und 2013 diesen Ausweg gewählt. Im gleichen Zeitraum wurden 300 Vergewaltigungen verzeichnet (wobei die Dunkelziffer sehr deutlich darüber vermutet wird). Oftmals werden Opfer sogar von ihrer Familie dazu gezwungen, den Täter zu heiraten, um die „Familienehre“ zu schützen.

    Doch für vergewaltigte Frauen besteht noch eine weitere, traurige Gefahr, nämlich durch die Hand von männlichen Verwandten getötet zu werden – sogenannte „Ehrenmorde“ werden auch vor Gericht behandelt: 8 Fälle in 2015, 9 in 2016. Aber auch hier sieht das Gesetz vor, dass Täter eine geringere Strafe erhält, wenn er seine Frau oder eine andere weibliche Verwandte getötet hat, wenn er vermutete, dass sie außerehelichen Sex hatte. Wenn die Familie des Opfers bzw. des Täters eine Beschwerde fällt, kann die Mindeststrafe von einem Jahr (für Mord!) sogar noch halbiert werden.

    Laut dem Richter Jehad al-Duradi hat sich zwar in diesem Bereich das Gesetz nicht geändert, aber die Interpretation. In den vergangenen Jahren wurden derartige Straftaten immer stärker bestraft. Seit 2010 erhielt lein überführter Mörder weniger als 10 Jahre Gefängnis.

    Suad Abu-Dayyeh, eine Sprecherin der Gruppe Equality Now, hofft, dass das Ende der Klausel in Jordanien ein positives Beispiel für die ganze Region werden könnte.

    Die Abschaffung des Gesetzes soll Ende dieses Monats passieren.


    Weiterführende Links und Quellen:

    Bildquelle: CC BY (2.0)Giåm, „Jerash, Jordanie, Visite des ruines de la cité romaine.“,  Flickr

  • #113 Weltweite Zahl der Hinrichtungen 2016 gesunken

    Die derzeitige weltweite Situation zeigt:

    • 104 Staaten haben die Todesstrafe vollständig abgeschafft
    • 7 Staaten sehen die Todesstrafe nur noch für außergewöhnliche Straftaten wie etwa Kriegsverbrechen oder Vergehen nach dem Militärrecht vor
    • 30 Staaten haben die Todesstrafe in der Praxis aber nicht im Gesetz abgeschafft
    • 57 Staaten halten weiterhin an der Todesstrafe fest

    Somit wenden momentan insgesamt 141 Staaten die Todesstrafe nicht an, was mittlerweile mehr als zwei Drittel aller Staaten ist. Dennoch lebt nur ein Drittel der Weltbevölkerung in Staaten, die nicht hinrichten. (todesstrafe.amnesty.at)

    Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International schätzt, dass 2016 mindestens 1.032 Menschen weltweit hingerichtet worden sind – 2015 waren es noch 1.634. Das ist ein Rückgang von 37 Prozent gegenüber dem vorhergegangenen Jahr.

    Auf dem traurigen Platz 1 liegt dabei China, welche offizielle Zahlen verschleiert und vermutlich mehr Menschen hinrichtet als alle nachfolgenden Staaten zusammen. Deshalb kann Amnesty ihre Zahl nur schätzen und spricht von „in den Tausenden“. In die Gesamtzahl von 1.032 Menschen sind sie deshalb logischerweise nicht eingerechnet.

    Unter den zehn Ländern mit den häufigsten Hinrichtungen befindet sich nur ein westliches Land mit Todesstrafe: Die USA. Mit 20 Hinrichtungen im Jahr 2016 fanden so „wenige“ statt wie im Jahr 1991 – die Vereinigten Staaten von Amerika tauchen in dieser Negativliste also nicht mehr unter den Top 5 auf – wobei die geplanten Hinrichtungen 2017 in Arkansas laut Amnesty aufzeigen, wie rasch sich ein Bild ändern kann.

    Große Veränderungen gab es im Iran (2015: 977, 2016: 567), Saudi Arabien (2015: 326, 2016: 154) und Pakistan (2015: 158, 2016: 88). Insgesamt hat Amnesty Hinrichtungen in 23 Staaten gezählt – das sind um zwei weniger als noch 2015. 2016 haben Benin und Nauru die Todesstrafe grundsätzlich abgeschafft, Guinea hat sie für Straftaten wie Mord und Vergewaltigung abgeschafft, für außerordentliche Umstände wie Hochverrat oder Kriegsverbrechen und ähnliches beibehalten.

    Nach dem traurigen Rekordjahr 2015 steht man 2016 jetzt wieder knapp unter dem Niveau von 2014.

    Hinrichtungen 2016 (im Vergleich zu 2014-15)

    https://infogr.am/hinrichtungen_2014_2016


    Weiterführende Links und Quellen:

    Bildquelle: Screenshot der interaktiven Weltkarte